Wolfgang Matzke

Rechtsanwalt
Geschäftsführer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Personalleiter a. D.

w.matzke@mnblegal.de
+49 30 88912752

Beratungsschwerpunkte:

Herr Rechtsanwalt Matzke steht vornehmlich Unternehmen in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts, der Geschäftsführerhaftung, der Vorstandshaftung und der Aufsichtsratshaftung sowie bei internationalen und nationalen Umstrukturierungen und M&A-Projekten beratend zur Seite. Dabei kommt ihm seine Erfahrung aus der früheren Tätigkeit als Personalleiter einer mittelgroßen AG in der Stahlindustrie zu gute. Herr Rechtsanwalt Matzke ist zudem für unseren Standort in Sankt Petersburg (Russland) verantwortlich.

Seit 2001 ist Rechtsanwalt Matzke auch Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat dementsprechend langjährige und umfangreiche Erfahrungen in der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, insbesondere Verträgen leitender Angestellter sowie Geschäftsführer- und Vorstandsanstellungsverträgen. Herr Rechtsanwalt Matzke berät Unternehmen bei Umstrukturierungen und Ansiedlungen, führt Tarifverhandlungen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Mitarbeitervertretung. Er ist ferner auch Beisitzer in betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören die Beratung von Unternehmen, Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern bei deren Gestaltung, der Verhandlung und dem Abschluss sowie der Auflösung von Dienstverträgen. Herr Rechtsanwalt Matzke berät darüber hinaus hauptsächlich Unternehmen bei geplanten Kündigungen, seien es betriebsbedingte, personenbedingte oder auch verhaltensbedingte Kündigungen. Einen Schwerpunkt stellen krankheitsbedingte Kündigungen dar, ferner berät Herr Rechtsanwalt Matzke bei allen Fragen des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Bei der bundesweiten Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen in Fragen des Arbeitsrechts bestehen folgende Schwerpunkte:
  • Individualarbeitsrecht (z.B. verhaltensbedingte außerordentliche Kündigungen, krankheitsbedingte Kündigungen)
  • Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen (z.B. bei Unternehmensnachfolgen)
  • Umstrukturierungen und Ausgliederungen sowie Betriebsaufspaltungen
  • Gestaltung von Anstellungsverträgen für leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände und Beratung bei der Beendigung der Arbeits- bzw. Dienstverhältnisse

 

Kollektivarbeitsrecht:

Tarifverhandlungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat auch zu anderen betriebsverfassungsrechtlichen Themen sowie Beisitzer im betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren.

Im Jahre 2015 konnte Herr Rechtsanwalt Matzke ein viel beachtetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Outsourcing erstreiten (BAG Urteil vom 18.06.2015, Az. 2 AZR 480/14, welches in die amtliche Sammlung des BAG aufgenommen wurde, dort veröffentlicht im BAGE 152, 47, auch veröffentlicht im NZA 2015, 1315-19). Dort ging es um eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei tariflicher Unkündbarkeit gemäß § 17 Manteltarifvertrag Stahl-Ost. Das BAG hat festgestellt, dass auch in § 17 MTV Stahl-Ost das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist aus betriebsbedingten Gründen nicht ausgeschlossen ist und auch nicht an besondere Voraussetzungen gebunden ist, es also keiner vorherigen Sozialplanverhandlung und auch nicht der Einholung der Zustimmung der Tarifvertragsparteien bedarf. Ferner werden die Möglichkeiten des Outsourcings näher beleuchtet und es wird festgestellt, dass eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Mitarbeiters auch dann möglich ist, wenn die unternehmerische Entscheidung in der Fremdvergabe der Aufgaben nur eines einzelnen Arbeitnehmers gelegen hat. Das Bundesarbeitsgericht setzt sich ferner ausführlich mit den Voraussetzungen und der Problematik auseinander, dass eine unternehmerische Entscheidung unter Umständen rechtsmissbräuchlich sein kann und verneint dies im entschiedenen Fall.

Fazit:

Die Entscheidung hat große Bedeutung für alle Unternehmen, die an den Manteltarifvertrag Stahl-Ost oder vergleichbare Kündigungsbeschränkungen enthaltene Tarifverträge gebunden sind aber auch darüber hinaus für alle Unternehmen, die Outsourcingmaßnahmen planen und denen von Seiten der Arbeitnehmer Rechtsmissbrauch vorgeworfen wird.

Herr Rechtsanwalt Matzke war darüber hinaus mehrfach in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich, so z.B. zFragen der Zustellungen von Einigungsstellensprüchen und zur nachträglichen Abänderung von Einigungsstellensprüchen. (BAG, ArbRB 2014, 105).

Rechtsanwalt Matzke ist Dozent folgender Vereinigungen:
  • der Industrie- und Handelskammer Potsdam
  • der Handelskammer Potsdam
  • des Unternehmerverbandes Brandenburg-Berlin
  • des Industrieclubs Potsdam
  • des Infraneu Hauptverbandes für den Ausbau der Infrastruktur in den neuen Bundesländern
  • der Berliner Wirtschaftsgespräche
  • bei von Rundstedt HR
  • des Kompetenznetzwerks Metallverarbeitung und Umwelttechnik Eisenhüttenstadt
  • des Verbandes der Software-, Informations- und Kommunikationsindustrie Berlin-Brandenburg
  • der Diakoniestationen Berlin-Brandenburg
  • des Verbandes deutscher Metallhändler (VdM).
  • des Gesamtverbandes Gebäudetechnik e.V.
  • der Deutschen Bahn
  • von Porsche Berlin Potsdam
  • des Bundesverbandes der Personaldienstleiter
  • Dozent der Bürgschaftsbank Brandenburg
  • Dozent der Commerzbank AG in Potsdam und Cottbus

Herr Rechtsanwalt Matzke ist Mitglied des Präsidiums des Unternehmerverbandes Berlin-Brandenburg e.V. und Mitglied des Beirats des Wirtschaftsclub Russland e.V.. Ferner leitet Herr Rechtsanwalt Matzke das M&A-Komitee des Verbandes der Russischen Wirtschaft in Deutschland (VRWD).

Herr Rechtsanwalt Matzke wurde für sein Engagement in den deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen im Jahr 2011 mit dem Orden der Russischen Föderation anlässlich des 90. Jahrestages der Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland ausgezeichnet.

Herr Rechtsanwalt Matzke war ferner Kurator des Industrieclubs Potsdam „Christian Peter Wilhelm Beuth“. Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Matzke gelisteter Berater des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Herr Rechtsanwalt Matzke spricht deutsch, englisch, russisch, französisch und spanisch.

Mitgliedschaften und Vorträge:
  • Jährliche Vorträge beim Unternehmerverband Brandenburg-Berlin zum Thema Neues im Arbeitsrecht
  • Mehrfach Vorträge beim Logistiktag in Ludwigsfelde
  • Dozent der Industrie- und Handelskammer Potsdam (Haftung von Entscheidern, Neues im Arbeitsrecht)
  • Dozent auf den Geschäftsführertagungen der Diakoniestation Berlin-Brandenburg (Arbeitsrecht in der Pflege, kirchliches Arbeitsrecht)
  • Dozent des Industrieclubs Potsdam (zu Sonderwirtschaftszonen in der Russischen Föderation)
  • Mitglied des Expertenteams „Unternehmensnachfolge“, „Ethik“ im Unternehmerverband Brandenburg-Berlin e.V.
  • Leiter M&A-Komitees des Verbandes der Russischen Wirtschaft in Deutschland e.V.
  • Dozent des Bundesverbandes der Personaldienstleister
  • Mitglied der Carl Schmitt – Gesellschaft
  • Dozent der Bürgschaftsbank Brandenburg
  • Mitglied im Renn-Klub Hoppegarten

 

Organisator:
  • der Ersten und Zweiten Potsdamer Bentley-Nacht
  • der Mercedes-AMG-Sportwagennächte des Industrieclubs Potsdam
  • Ersten und Zweiten Russland-Konferenz des Industrieclubs Potsdam
  • der Whiskey-Lounge des Industrieclubs Potsdam (gemeinsam mit Porsche Berlin-Potsdam, dem Porsche Design Store und dem Handels- und Wirtschaftsbüro der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland
  • des Gazpromabends des Industrieclubs Potsdam
  • des Zigarrenabends des Industrieclubs Potsdam mit Baron Bossner
  • der Veranstaltung „300 Jahre Meissener Porzellan“ des Industrieclubs Potsdam

 

 Auszeichnungen:
  • Ordensträger der Russischen Föderation

 

 Qualifikationen:
  • seit 1997 Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001
  • 1992-1997 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Treuhandanstalt (Direktorat Parteivermögen) sowie Justiziar und Personalleiter der Anhaltiner Stahl und Anlagenbau AG
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und an der Universität Cambridge
  • Referendariat in Nordrhein-Westfalen und St. Petersburg (Russland)

 

 Sprachen:
  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch
  • Französisch
  • Spanisch