Bau- und Architektenrecht

„Das Umsetzen einer Idee in die Tat ist wie der Bau eines Hauses – die meisten haben sie, die Idee. Nur nicht jeder kann sie umsetzen.“
Torsten Fischer

Im privaten und öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir Sie zu allen Fragen des Bauens. Aufgrund unserer Erfahrung und konsequenter Spezialisierung bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung zur Lösung aller Rechtsfragen an, die bei einem Bauvorhaben auftreten können: 

  • Gestaltung und Prüfung von Werk- und Bauverträgen sowie General- und Subunternehmerverträgen nach BGB und VOB/B
  • Vergütung, Abrechnung, Nachträge
  • Vertragsabwicklung bis einschließlich Abnahme
  • Beratung und Vertretung bei der gesamten Durchführung des Bauvorhabens
  • Nachtragsmanagement
  • Rechnungsprüfung
  • Gewährleistungsansprüche nach BGB und VOB/B
  • Bausicherheiten
  • Bauträgerrecht
  • Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen
  • selbständige Beweisverfahren
  • Verwertung von Sicherheiten/ Bürgschaften

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht.

 

Wir sind auch im Bereich des öffentlichen Baurechts tätig. Vor der Durchführung eines Bauvorhabens müssen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen geklärt werden. Hierbei geht es vor allem um folgende Themen:

  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Immisionsschutzrecht
  • Abgaben- und Beitragsrecht