Mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien hat sich das Deutsche Vergaberrecht 2016 wesentlich geändert. Aufgrund unserer Erfahrungen haben wir die Kompetenz, Sie umfassend zu betreuen bei den
- Bauvergaben
- Nicht-Bauvergaben
- EU-weiten Vergaben
- Unterschwellenvergaben
Wir betreuen auch Verfahren zur Vergabe von Öffentlich Privaten Partnerschaften.
Unsere Schwerpunkte sind insbesondere:
- Konzeption und Erstellung von Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen
- Beratung von Bietern bei der Erstellung von Angeboten
- Durchsicht von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- Beratung von Bietern bei Vergabeverstößen
- Begleitung bei Verhandlungen und Aufklärungsgesprächen mit Vergabestellen
- Formulierung und Begründung von Vergaberügen
- Vertretung im Nachprüfungsverfahren und im Beschwerdeverfahren
- Vertretung in einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen