Unsere Kanzlei unterstützt ihre Mandanten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, in allen Angelegenheiten, wo der gewerbliche Rechtsschutz eine Rolle spielt. Einer unserer Schwerpunkte ist hier Schutz vor Nachahmungen. Nach einer auf der Hannover Messe 2016 dargestellten Studie des Verbandes Deutscher Maschinen-und Anlagebauer werden nicht weniger als 70% der Unternehmen aus dieser Branche zum Opfer der Produktpiraterie.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Produkte aus andern Ländern (China, aber auch andere EU-Mitgliedstaaten), aber auch deutsche Firmen bedienen sich gerne Nachahmungen. Hier können wir Ihnen eine ganze Palette von Lösungen anbieten, die sowohl vor- als auch gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen umfasst, auch wenn es sich um ganz dringende Angelegenheiten handelt, wie z.B. Ausstellen eines nachgeahmten Produkts auf einer Fachmesse. Durch unsere umfangreichen Erfahrungen im einstweiligen Verfügungsverfahren können wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit helfen, Ihr Anliegen durchzusetzen und Sie damit vor unberechtigter Nachahmung schützen.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb ist selbstverständlich nicht nur auf Nachahmungsschutz beschränkt. Hier nennen wir nur einige unserer Leistungen:
- Durchsetzung ihrer Rechte aus dem gewerblichen Rechtsschutz in anderen Ländern und insbesondere in Polen
- Abwehr von Abmahnungen, insbesondere auf dem Gebiet des E-Commerce
- Überprüfung von Internet-Auftritten auf Wettbewerbsverstöße
- Schutz gegen Mitarbeiterabwerbung
- Marken- und urheberrechtliche Fragenstellungen
- Überprüfung von Werbemaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen irreführenden und vergleichenden Werbung
- Entwurf von Lizenz- und Kooperationsverträgen
- Markenanmeldung sowie Anmeldung von Geschmackmustern und Designs
- Schutz gegen unlautere Maßnahmen und Verhaltensweisen Ihrer Mitbewerber