Die Arbeitnehmerüberlassungsverträge sind als Anstellungsform aufgrund großer Flexibilität und geringer finanzieller Belastung sehr populär geworden. Hierbei beobachtet man einen Anstieg der Zahl der Zeitarbeitagenturen und der Unternehmer, die diese Dienste in Anspruch nehmen. Leider wird die Anstellungsform nicht selten missbraucht und die Arbeitnehmerrechte werden außer Acht gelassen.
Um den Anstellungsmodellsbetrieb zu verbessern, wurde eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes entworfen. Unser Vortrag präsentiert die Änderungen und knüpft an die deutschen Lösungen an.
Die Problematik:
- Mitverantwortungsprinzip für die Entleiher
- Finanzielle Sanktionen für die Entleiher
- Prinzip „ähnlicher Arbeitsart“ statt „Arbeitsstelle“
- Erstreckung des Geltungsbereiches auf die Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines Zivilvertrages beschäftigt sind
- Neue Berechnung des Zeitraums von 18 Monaten innerhalb von 36 Monaten (analog zu Deutschland)
- Arbeitnehmerentsendung in die anderen Länder der EU
Mehr Informationen über Skandinavientage 2017 in Stettin finden Sie unter http://ds.szczecin.eu/
Referent: Rechtsanwalt Radoslaw Niecko